Import
Einfuhranmeldung
Die Erhebung der Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) erfolgt mit Hilfe einer Einfuhranmeldung.
Sie ist elektronisch abzugeben.
Aber auch eine Abgabenfreiheit lässt sich ggf. dadurch geltend machen.
Aktive Veredelung
Wenn Sie Ware nur vorübergehend importieren, um sie in der Europäischen Union zu bearbeiten, können Sie die "Aktive Veredelung" in Anspruch nehmen und dadurch Einfuhrabgaben sparen.
Vorübergehende Verwendung
Die vorübergehende Verwendung ermöglicht die kurzzeitige Einfuhr mit vollständiger / teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben.