Lexikon

Eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe bei der Zollabfertigung.
Sie werden bewusst einfach und verständlich erklärt.
Sollte dennoch etwas unklar sein, melden Sie sich gerne.


A

Aktive Veredelung
Ware wird in der EU veredelt (= bearbeitet) und anschließend wieder exportiert. Dadurch unterliegt sie weniger Abgaben.

A.TR.
Ein Warenbegleitdokument im Warenverkehr zwischen der Türkei und der EU.
Ermöglicht die zollfreie Einfuhr.

Ausfuhrzollstelle
Die Zollstelle, die zuständig für den Sitz des Exporteurs oder Warenort ist.

Ausgangszollstelle
Die Zollstelle, über die eine Ware die EU verlässt.


B

Bewilligung
Zollrechtliche Bewilligungen (z.B. Zugelassener Ausführer oder Zugelassener Versender) ermöglichen die vereinfachte & schnelle Abfertigung.
Sinnvoll bei hohem Sendungsvolumen.


C

Carnet ATA
Hilft, Ware vorübergehend und unkompliziert in div. Länder zu befördern.
Häufige Anwendungsbereiche: Messen, Sportveranstaltungen, Montagen.

Carnet TIR
Spezielles Versandverfahren, dass den Transit durch mehrere Länder erleichtert, insbesondere durch Asien und Osteuropa.


E

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.)
Wird beim Import fällig. Die Höhe entspricht der Mehrwertsteuer (7 - 19 %).

Endverwendung
Spezielles Verfahren, das einen ermäßigten Zollsatz bis hin zur Zollfreiheit ermöglicht.

EORI Nummer
Die EORI Nr. identifiziert jeden Beteiligten bei den europäischen Zollbehörden. Vergleichbar mit der Steuernummer beim Finanzamt.
Pflicht für gewerbliche Im- und Exporteure.

EUR.1 / EUR-MED
Ein Warenbegleitdokument, dass die zollfreie Einfuhr in die EU und in Länder, mit denen die EU spezielle Abkommen abgeschlossen hat, ermöglicht.


G

Gestellung
Die Präsentation einer Ware zur Kontrolle bei einer Zollstelle wird Gestellung genannt.


H

Hauptzollamt
In Deutschland existieren 41 Hauptzollämter, denen die einzelnen Dienststellen (z.B. Zollämter) unterstehen.

HS-Code
Siehe Z - Zolltarifnummer.


I

IATA Kurs
Spezieller Wechselkurs für Luftfrachtkosten, sofern Sie bei der Importverzollung zu berücksichtigen sind.

Incoterms
Regeln die Transport- und Versicherungspflichten beim internationalen Versand und werden mit drei Buchstaben abgekürzt, z.B. EXW (= ab Werk).
Im Deutschen wird meist auch der Begriff "Lieferbedingung" verwendet.


K

Konformitätserklärung
Vom Hersteller oder Importeuer auszustellendes Dokument, das bescheinigt, dass eine Ware die Sicherheitsnormen der EU erfüllt.
Grundlage für die bekannte CE-Kennzeichnung.


L

Lieferantenerklärung
Bescheinigt den (präferenziellen) Ursprung einer Ware. Kann als Einzel- oder Langzeitlieferantenerklärung ausgestellt werden und ist wichtigste Grundlage für eine EUR.1 oder ein Ursprungszeugnis.


N

Normalverfahren
Sofern keine Bewilligung in Anspruch genommen wird, geschieht die Zollabfertigung im Normalverfahren mit Gestellung der Ware bei einer Zollstelle.


P

Passive Veredelung
Ware wird außerhalb der EU veredelt (= bearbeitet) und anschließend wieder importiert. Dadurch unterliegt sie weniger Abgaben.

Plombe
Eine Art Siegel, das den Verschluss von Packstücken oder Fahrzeugen kennzeichnet und eine Manipulation der Ware verhindert.

Präferenzen
Durch Handelsabkommen zielen Länder auf einen gegenseitigen Zollabbau.
Ware aus der anderen Vertragspartei wird fortan präferenziell (= bevorzugt) behandelt und unterliegt weniger / keinen Zöllen.


R

Rohmasse
Bruttogewicht einer Ware (= Nettogewicht + Verpackung).


T

T1
Unverzollte Ware kann mit einem T1-Versandverfahren zwischen verschiedenen Orten inner- und außerhalb der EU transportiert werden.

T2
Verzollte Ware kann über einen Staat außerhalb der EU transportiert werden, ohne dort direkt versteuert zu werden.

T2L / T2LF
Warenbegleitdokument, das nachweist, dass Ware aus der EU stammt, wenn sie in sogenannte Sondergebiete (z.B. Kanaren, französische Überseegebiete) versandt wird.


U

Übersiedlungsgut
Umzugsgut von Personen, die in die oder aus der EU ziehen.
Kann meist abgabenfrei importiert werden.

Ursprungszeugnis
Warenbegleitdokument über den (nicht-präferenziellen) Ursprung einer Ware.
Wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt.


V

Verbrauchsteuern
Steuern, die auf div. Waren wie Kaffee, Zigaretten oder Kraftstoff anfallen und vom Zoll erhoben werden. Sind dementsprechend oft schon beim Import fällig.

Vorübergehende Verwahrung
Zustand vor dem tatsächlichen Import, bei dem noch über die endgültige Bestimmung einer Ware entschieden werden kann. Dies muss innerhalb von 90 Tagen geschehen und ist nur bei Zollstellen oder speziellen Verwahrlagern möglich.

Vorübergehende Verwendung
Wenn Ware nur kurze Zeit in der EU verwendet werden soll, kann sie zu diesem Verfahren angemeldet werden und unterliegt weniger / keinen Abgaben.

vZTA
Steht für verbindliche ZollTarifAuskunft. Diese kann man beantragen, wenn man sich nicht sicher bei der Zolltarifnummer (siehe Z) einer Ware ist oder diese anzweifelt.


Y

Y-Codierungen
Umgangssprachliche Bezeichnung für spezielle Codes, die Aussagen über die Ware beinhalten (z.B. ob sie von Sanktionen betroffen ist oder Grenzwerte einhält).


Z

Zollamtliche Überwachung
Wenn sich Waren nicht im freien Verkehr der EU befinden, unterliegen sie stets der zollamtlichen Überwachung. Also muss gewährleistet sein, dass der Zoll Zugriff auf die Waren hat und über alle relevanten Bewegungen informiert ist.

Zolltarifnummer
Jede Ware lässt sich einer Zolltarifnummer zuordnen.
Die Nummern sind bis zu einem gewissen Grad weltweit identisch und darüber lassen sich der Zollsatz und alle weitere Maßnahmen (notwendige Genehmigungen, Formulare,..) entschlüsseln.





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